Der Unterricht ist Dir zu teuer oder Du hast einfach nicht das Geld für Gitarrenunterricht?
Wenn Du und/oder Dein Kind Leistungen aus dem SGB II (Hartz 4) bezieht, kannst Du über das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) zusätzlich Geld für „die Teilhabe am sozialen Leben“ beantragen. Dieses Geld gibt es beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Fußballverein oder eben auch für Musikunterricht.
Okay, das was Du darüber zusätzlich bekommen kannst, reicht nicht aus, um den Unterricht komplett zu bezahlen 🙁 ABER – in diesem Fall nimm einfach Kontakt zu mir auf und wir reden darüber, was wir da machen können (flexible Lösung), damit Dein Kind trotzdem mit der Gitarre loslegen kann.